5.538.000 Euro. Das ist die Zahl, die jeder kennen sollte, der im Baubereich an öffentlichen Ausschreibungen teilnimmt. Es ist der EU-Schwellenwert für Bauaufträge. Aber was bedeutet das konkret? Und welche anderen Schwellenwerte gibt es? Dieser Artikel erklärt das System.


Das Grundprinzip: Je höher der Wert, desto strenger die Regeln

Das Vergaberecht arbeitet mit Wertgrenzen. Die Logik dahinter ist einfach: Bei einem Auftrag über 500.000 Euro lohnt sich ein aufwändiges, transparentes Verfahren. Bei einem Auftrag über 500 Euro wäre das unverhältnismäßig.

Die wichtigste Grenze ist der EU-Schwellenwert. Er trennt zwei Welten:

  • Oberhalb gilt europäisches Vergaberecht mit strengen Vorgaben
  • Unterhalb gelten nationale Regeln, die flexibler sind

Die aktuellen EU-Schwellenwerte

Die EU-Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an. Seit Januar 2024 gelten diese Werte:

Auftragsart Schwellenwert (netto)
Bauaufträge 5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (Bund) 143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (Länder/Kommunen) 221.000 EUR
Sektorenauftraggeber 443.000 EUR

Was bedeutet das konkret?

Beispiel Bauauftrag: Eine Kommune möchte eine neue Sporthalle bauen. Geschätzte Kosten: 6 Millionen Euro. Der Auftrag liegt über dem Schwellenwert von 5,538 Millionen. Also: Europaweite Ausschreibung, Veröffentlichung im TED, strenge VGV-Regeln.

Beispiel IT-Dienstleistung: Ein Landesministerium braucht neue Server-Wartung. Geschätzter Wert: 180.000 Euro. Der Schwellenwert für Länder liegt bei 221.000 Euro. Also: Nationale Ausschreibung nach UVGO, keine EU-weite Veröffentlichung nötig.


Der Unterschwellenbereich: Mehr Flexibilität, aber nicht regellos

Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte sind nicht vogelfrei. Hier greift die Unterschwellenvergabeordnung (UVGO) mit eigenen Wertgrenzen:

Typische UVGO-Wertgrenzen

Verfahrensart Bis Auftragswert
Direktauftrag 1.000 EUR
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 10.000 EUR
Beschränkte Ausschreibung 100.000 EUR
Öffentliche Ausschreibung Ab 100.000 EUR

Achtung: Diese Werte variieren je nach Bundesland. Manche Länder haben die Grenzen angehoben, andere halten sich strenger an die UVGO-Vorgaben. Prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Bundesland.


Der Direktauftrag: Vergabe ohne Vergabeverfahren

Bei sehr kleinen Aufträgen wäre selbst eine formlose Vergabe zu aufwändig. Deshalb gibt es den Direktauftrag: Der Auftraggeber bestellt einfach, ohne mehrere Angebote einzuholen.

Die Grenze liegt typischerweise bei 1.000 Euro (netto). Manche Bundesländer haben sie auf 3.000 oder sogar 5.000 Euro angehoben.

Für Sie als Anbieter bedeutet das: Diese Aufträge werden Sie nie in einer Ausschreibung finden. Sie werden direkt vergeben – oft an bekannte Lieferanten. Der Weg zu solchen Aufträgen führt über Beziehungen und Bekanntheit bei den Auftraggebern.


So wird der Auftragswert berechnet

Die Schwellenwerte beziehen sich auf den geschätzten Gesamtwert des Auftrags. Und hier gibt es Regeln, die Sie kennen sollten:

Was zählt zum Auftragswert?

  • Der Auftragswert ohne Umsatzsteuer (netto)
  • Alle Optionen und Verlängerungen
  • Bei Rahmenverträgen: Der Wert über die gesamte Laufzeit
  • Bei Losen: Der Gesamtwert aller Lose zusammen

Was nicht erlaubt ist

Künstliche Aufteilung zur Unterschreitung des Schwellenwerts ist verboten. Ein Bauauftrag über 6 Millionen Euro darf nicht in drei Aufträge à 2 Millionen gesplittet werden, um unter dem EU-Schwellenwert zu bleiben.

Auftraggeber, die das versuchen, riskieren Nachprüfungsverfahren und müssen die Vergabe möglicherweise wiederholen.


Was bedeutet das für Ihre Strategie?

Oberhalb der EU-Schwellenwerte

Vorteile für Sie:

  • Maximale Transparenz – alle Aufträge sind im TED veröffentlicht
  • Lange Fristen geben Zeit für sorgfältige Angebotserstellung
  • Strenge Regeln schützen vor Willkür

Nachteile:

  • Hoher Aufwand für die Angebotserstellung
  • Starker Wettbewerb, oft auch international
  • Formfehler führen schnell zum Ausschluss

Unterhalb der EU-Schwellenwerte

Vorteile für Sie:

  • Kürzere, schnellere Verfahren
  • Weniger Formalitäten
  • Oft regionaler Wettbewerb

Nachteile:

  • Nicht alle Aufträge werden veröffentlicht
  • Auftraggeber haben mehr Ermessensspielraum
  • Weniger Transparenz bei der Vergabeentscheidung

Häufige Fragen zu Schwellenwerten

Werden die Schwellenwerte angehoben? Ja, regelmäßig. Die EU passt sie alle zwei Jahre an die wirtschaftliche Entwicklung an. Die nächste Anpassung kommt 2026.

Gilt der Schwellenwert pro Los oder für den Gesamtauftrag? Grundsätzlich für den Gesamtauftrag. Es gibt aber Ausnahmen: Einzelne Lose unter 80.000 Euro (Liefer-/Dienstleistungen) bzw. 1 Million Euro (Bauleistungen) können national vergeben werden – sofern ihr Gesamtwert 20% des Auftragswertes nicht übersteigt.

Was passiert, wenn der Auftraggeber den Wert falsch schätzt? Liegt der tatsächliche Wert über dem Schwellenwert, hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabe kann angefochten werden.


Fazit: Die Schwellenwerte bestimmen die Spielregeln

Ob ein Auftrag europaweit oder nur national ausgeschrieben wird, ob strenge VGV-Regeln oder die flexiblere UVGO gilt – das alles hängt vom Schwellenwert ab.

Für Ihre Akquise-Strategie bedeutet das:

  • Bei großen Aufträgen: Fokus auf TED und die offiziellen Plattformen
  • Bei kleineren Aufträgen: Regionale Plattformen und direkte Kontakte zu Auftraggebern

Im nächsten Artikel erklären wir die verschiedenen Vergabeverfahren – von der öffentlichen Ausschreibung bis zur Verhandlungsvergabe.