Wer zum ersten Mal an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchte, steht vor einem Berg aus Abkürzungen: VOB, VOL, VGV, UVGO, GWB. Was wie eine Buchstabensuppe aussieht, ist in Wahrheit ein durchdachtes System – wenn man es einmal verstanden hat. Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel.


Warum gibt es überhaupt Vergaberecht?

Öffentliche Auftraggeber – also Bund, Länder, Kommunen und andere staatliche Stellen – geben jährlich hunderte Milliarden Euro für Bauprojekte, Dienstleistungen und Waren aus. Das ist Steuergeld. Und Steuergeld darf nicht nach Belieben vergeben werden.

Das Vergaberecht stellt sicher, dass:

  • Wettbewerb herrscht und nicht immer dieselben Unternehmen zum Zug kommen
  • Transparenz gewährleistet ist und Entscheidungen nachvollziehbar bleiben
  • Gleichbehandlung aller Bieter gilt – egal ob Mittelständler oder Großkonzern
  • Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht

Die Hierarchie: Vom EU-Recht bis zur Landesverordnung

Das deutsche Vergaberecht ist wie eine Pyramide aufgebaut. Ganz oben stehen die EU-Richtlinien, die für alle Mitgliedsstaaten gelten. Darunter folgen nationale Gesetze und Verordnungen.

Das GWB: Die Verfassung des Vergaberechts

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist mehr als nur ein Kartellgesetz. Teil 4 des GWB bildet das Fundament des deutschen Vergaberechts. Hier sind die grundlegenden Prinzipien verankert:

  • Wer gilt als öffentlicher Auftraggeber?
  • Welche Grundsätze müssen bei Vergaben beachtet werden?
  • Wie funktioniert der Rechtsschutz, wenn etwas schiefläuft?

Wichtige Paragraphen, die Sie kennen sollten: § 97 (Grundsätze der Vergabe), § 134 (Informationspflicht), § 160 (Nachprüfungsverfahren).


VOB, VOL, VGV – Was gilt wann?

Für Bauleistungen: Die VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist das Regelwerk für alles, was gebaut wird. Sie besteht aus drei Teilen:

  • Teil A regelt das Vergabeverfahren selbst: Wie wird ausgeschrieben? Welche Fristen gelten? Wie werden Angebote gewertet?
  • Teil B enthält die Vertragsbedingungen: Was passiert bei Mängeln? Wie wird abgerechnet? Wann ist Abnahme?
  • Teil C definiert technische Standards für einzelne Gewerke

Die VOB wird regelmäßig aktualisiert. Achten Sie darauf, immer mit der aktuellen Fassung zu arbeiten.

Für Liefer- und Dienstleistungen: VGV und UVGO

Hier wird es interessant – denn es kommt auf den Auftragswert an:

Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Vergabeverordnung (VGV). Diese Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. Die Verfahren sind streng formalisiert, die Fristen lang, die Dokumentationspflichten umfangreich.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte greift die Unterschwellenvergabeordnung (UVGO). Hier geht es etwas unbürokratischer zu. Die Verfahren sind flexibler, die Fristen kürzer. Aber: Auch hier gelten klare Regeln.

Die UVGO wird von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. In NRW gelten teilweise andere Wertgrenzen als in Bayern oder Sachsen. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland.


Spezialfälle: SektVO und KonzVgV

Nicht alle Vergaben laufen nach dem Standardschema:

Die Sektorenverordnung gilt für Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post. Diese Branchen haben eigene Spielregeln, weil sie oft in einem besonderen Wettbewerbsumfeld agieren.

Die Konzessionsvergabeverordnung regelt die Vergabe von Konzessionen – also Verträgen, bei denen der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko trägt (etwa beim Betrieb einer Autobahnraststätte).


Wenn es Streit gibt: Vergabekammer und Nachprüfung

Was tun, wenn Sie glauben, dass bei einer Vergabe etwas nicht mit rechten Dingen zuging? Das Vergaberecht bietet Rechtsschutz:

  1. Rüge: Zunächst müssen Sie den Auftraggeber auf den vermeintlichen Fehler hinweisen. Und zwar schnell – die Rügefrist beträgt oft nur 10 Tage.

  2. Nachprüfungsantrag: Reagiert der Auftraggeber nicht oder weist die Rüge zurück, können Sie die Vergabekammer anrufen. Diese prüft, ob das Vergaberecht eingehalten wurde.

  3. Stillhaltefrist: Bevor ein Zuschlag erteilt wird, muss der Auftraggeber eine Wartefrist einhalten. Das gibt unterlegenen Bietern Zeit, Rechtsmittel einzulegen.


Transparenz durch Bekanntmachungen

Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vergaben bekannt machen. Das geschieht in verschiedenen Formen:

  • Vorinformation: Kündigt geplante Vergaben frühzeitig an
  • Auftragsbekanntmachung: Die eigentliche Ausschreibung
  • Bekanntmachung vergebener Aufträge: Informiert darüber, wer den Zuschlag erhalten hat

Bei EU-weiten Vergaben erfolgt die Veröffentlichung im TED (Tenders Electronic Daily). Bei nationalen Vergaben nutzen Auftraggeber verschiedene Plattformen.

Eine Besonderheit ist die Ex-ante-Transparenzbekanntmachung: Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Auftraggeber einen Auftrag ohne Ausschreibung vergeben möchte und dies vorab ankündigt.


Das Wichtigste auf einen Blick

Regelwerk Anwendungsbereich
GWB (Teil 4) Grundlagen des Vergaberechts
VOB Bauleistungen
VGV Liefer-/Dienstleistungen über EU-Schwellenwert
UVGO Liefer-/Dienstleistungen unter EU-Schwellenwert
SektVO Sektorenauftraggeber (Wasser, Energie, Verkehr, Post)
KonzVgV Konzessionsvergaben

Fazit: Kompliziert, aber logisch

Das deutsche Vergaberecht ist kein Hexenwerk. Es folgt einer klaren Logik: Je höher der Auftragswert, desto strenger die Regeln. Je größer das öffentliche Interesse, desto mehr Transparenz wird verlangt.

Der Schlüssel zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen liegt im Verständnis dieser Strukturen. Wer weiß, welches Regelwerk gilt und welche Verfahren möglich sind, kann seine Angebote gezielt und erfolgreich platzieren.

Im nächsten Artikel erfahren Sie, wo Sie aktuelle Ausschreibungen finden – und wie Sie die wichtigsten Vergabeplattformen effektiv nutzen.